Ihre Investition
Ich rechne nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, aus dem Jahre 1996) ab.
Während die Vergütung der Behandlung bei gesetzlich Krankenversicherten kontinuierlich an die erhöhte Kostenstruktur angepasst wurde, haben sich die Honorare der privaten Krankenversicherung seit mehr als 20 Jahren nicht mehr geändert.
Daraus resultiert, dass die Vergütung bei einer Kassenpatientin/einem Kassenpatienten für eine Therapiestunde nun höher ist, als die bei einer Privatpatientin/einem Privatpatienten üblicherweise veranschlagte 2,3-fache Satz. Dieser 2,3-fache Satz kann nach den Bestimmungen der GOÄ je nach Schwierigkeitsgrad und erforderlichem Aufwand auch bis zum 3,5-fachen gesteigert werden. In diesem Fall wird die Begründung für den erhöhten Faktor in der Rechnung aufgestellt.
Es ist mir aus ökonomischen Gründen nicht möglich, eine qualitativ hochwertige Behandlung mit dem üblichen Steigerungssatz durchzuführen, sodass ich in der Regel den 3,5-fachen Satz liquidiere.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer privaten Krankenkasse mit einer Begründung des erhöhten Steigerungssatzes.
Wenn es in seltenen Fällen zu Schwierigkeiten mit der Erstattung durch Ihre PKV oder Beihilfe kommt, sprechen Sie mit mir! Ich helfe Ihnen in solchen Fällen gerne und wir können fast immer eine Lösung erreichen.
Es kann gleichzeitig sein, dass Sie eventuell einen Teil der Kosten selbst tragen müssen.